Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Betreuungsrecht des Deutschen Anwaltsvereins
Tätigkeitsschwerpunkte
Rechte der Betreuten
Vorsorgevollmachten
Patientenverfügungen
Gegen den freien Willen eines Bürgers darf ein Betreuer nicht bestellt werden. Ob der freie Wille vorhanden ist, darüber entscheidet nicht ein Sachverständiger sondern das Gericht.
Ist ein Betreuer bestellt, dann hat nach der Reform des Betreuungsrechts der Betreuer die Wünsche des Betreuten festzustellen und diesen Wünschen grundsätzlich zu entsprechen.
Die Umsetzung der Reform bereitet Schwierigkeiten.
Bei der Geltendmachung Ihrer Rechte stehe ich Ihnen fachkundig zur Seite.